IGP

Unter der Bezeichnung Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (früher Schutz­hund­aus­bil­dung) versteht man die Ausbildung des Hundes in den Abteilungen A (Fährtenarbeit), B (Unterordnung) und C (Schutzdienst). Der Hund muss also sehr vielseitig veranlagt sein und umfassend ausgebildet werden.

Abteilung A – Fährtenarbeit

Fährtengelände

Bei der Fährtenarbeit muss der Hund verschiedene Fährten von 600 Schritt bis 1.500 m Länge mit unterschiedlich langer Liegezeit, versehen mit diversen Winkeln und Verleitern, mit seinem Hundeführer absuchen. Auf diesen Fährten sind Gegenstände ausgelegt, die der Hund finden und verweisen muss. Diese Sparte der Ausbildung verlangt sehr viel Kondition und Ausdauer bei Hund und Hundeführer.

Abteilung B – Unterordnung

Fußarbeit

In der Abteilung B muss der Hund viele verschiedene Aufgaben erfüllen: Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Steh, Platz aus der Bewegung, Hereinrufen, Bringen, Springen über ver­schiedene Hürden, Voraussenden, Ablegen usw. Dabei ist das freudige Arbeiten des Hundes Vo­raussetzung.

Abteilung C – Schutzdienst

In der Abteilung C muss der Hund seine Wehrhaftigkeit und seinen Kampftrieb unter Beweis stellen. Er muss einen versteckten Helfer suchen, finden, verbellen, ihn an einer Flucht hindern, ihn bewachen, abtransportieren, einen Überfall auf seinen Hundeführer verhindern und abwehren und bei all diesen Situationen von seinem Hundeführer stets geführt und geleitet werden können. Der Hund wird dabei allerdings nicht zum wilden Beißer erzogen, sondern es wird ein gehorsamer und sauber arbeitender Hund verlangt.

Alle Übungen werden in unterschiedliche Schwierigkeitsstufen unterteilt. Es gibt die VPG in den Stufen A (ohne Fährtenarbeit), I bis III. Für diese Ausbildung eignen sich nicht alle Hunde.

Fährtenhundprüfung FH

Die Fährtenarbeit stellt eine für den Hund sehr natürliche und artgerechte Beschäftigung dar. Jedem Hund liegt das Aufsuchen und Halten von verschiedenen Spuren im Blut und nutzt diese angeborene Verhaltensweise aus.

Die Fährtenhundprüfung gibt es in zwei Stufen: FH I und II. Es sind dabei Fährten von bis zu 2 km Länge und einer Liegezeit von drei Stunden vorgeschrieben. Dazu machen bis zu 7 verschiedenartige Winkel und mehrere Verleiterfährten dem Hund das Suchen nicht ganz einfach. Auch sind mehrere Bodenwechsel einzubauen, damit der Hund auch auf unterschiedlichem Boden sein Können unter Beweis stellen kann.

Die Fährtenarbeit ist eine zwar etwas zeitaufwendige, aber dafür sehr befriedigende und für den Hund sehr lustbetonte Arbeit, die jedem Hund von der Natur mitgegeben wurde.